15.01.2024

Einwegkunststofffondsgesetz

Ab dem 01.01.2024 wird das Einwegkunststofffondsgesetz wirksam. Grundlegend soll dieses Gesetz in Form eines Fonds bzw. einer Abgabe dazu beitragen, die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern. Beispielweise soll dadurch der Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten reduziert – und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt begrenzt werden. Zur Umsetzung des Gesetzes ist es vorgesehen, dass sich Hersteller und Importeure, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte produzieren und verkaufen, beim Umweltbundesamt registrieren und eine Sonderabgabe zahlen. Diese Abgabe wird an die Kommunen weitergegeben, um damit die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von kunststoffhaltigen Produkten zu decken. Dieses Gesetzt gilt nur für Deutschland. Zu den Einwegkunststoffprodukten zählen z.B.: Menü-Boxen, Salatschalen, Burger-Boxen, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebehälter, Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, usw. Wie bei allen neuen Gesetzen herrscht jedoch derzeit bei Herstellern, Verbänden und Marktbegleitern große Unsicherheit hinsichtlich Umsetzung und Abrechnung. Die vom Gesetzgeber beschlossene Abgabe sorgt für einen enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand, sowohl bei uns als auch allen Mitbewerbern. Wir befinden uns selbstverständlich mit Handelspartnern und Produzenten im ständigen Austausch und informieren Sie, sobald wir aktuelle Informationen bereitstellen können.

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