Um die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu verringern hat der Bundesrat dem Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zugestimmt. Ab dem 03.07.2021 dürfen diese Produkte nicht mehr vom Produzenten oder Importeuren in Verkehr gebracht werden. Vorhandene Lagerbestände müssen allerdings nicht vernichtet werden – alle bis dahin gekauften Bestände dürfen von Ihnen als Verbraucher oder Wiederverkäufer noch aufgebraucht werden. Schon gesehen? Unser Verpackungs-Sortimentsfolder aus 100% nachwachsenden Rohstoffen.

